„Raus aus dem ständigen Krisenmodus!“

Zu den wenigen positiven Aspekten der Pandemie und den sich anschließenden Krisen gehört (neben einer völlig neuen Sichtweise auf das Thema Homeoffice/ Mobilarbeit) die Erkenntnis, dass die Fokussierung auf die „Beratungsagentur“ zu eindimensional ausgelegt war.

Gerade in den Ausnahmesituationen hat sich gezeigt, dass die schnelle und passgenaue Auszahlung von Geldleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts weiterhin eine Kernaufgabe der BA ist und bleiben wird.

Jede erfahrene Vermittlungsfachkraft wird bestätigen, dass das modernste Beratungskonzept oder das beste Angebot zur Qualifizierung bei keinem Kunden zum Erfolg führen wird, solange er noch nicht weiß, wie er die nächste Miete bezahlen soll. Das sog. Kundenversprechen, also die rechtzeitige Bewilligung und Zahlbarmachung des Arbeitslosengeldes konnte nur durch den großen Einsatz der Kolleginnen und Kollegen (oft auch im Rahmen von Überstunden) in den meisten Operativen Services fast immer gehalten werden.

Gehalts- und Besoldungserhöhung ab 1. März 2024


In der letztjährigen Einkommensrunde mit der BA hat die Tarifkommission des dbb beamtenbund und tarifunion unter maßgeblicher Beteiligung der vbba für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine deutliche Erhöhung der Festgehälter und Funktionsstufen erreicht – nahtlos im Anschluss an die Zahlung der Inflationsausgleichprämie bis Februar 2024.

Die Festgehälter erhöhen sich ab 1. März 2024 zunächst um 200 Euro und darauf aufsetzend noch einmal um 5,5 Prozent. In dieser Kombination sorgt der 200 Euro-Festbetrag dafür, dass Kolleginnen und Kollegen in den niedrigeren Tätigkeitebenen eine prozentual höhere Einkommensanpassung erhalten, als in höheren Tätigkeitsebenen (soziale Komponente). Tabellenerhöhungen unter 340 Euro werden auf 340 Euro erhöht.