Wahlen zu den Jugend - und Auszubildendenvertretungen
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Liebe Nachwuchskräfte der Bundesagentur für Arbeit !
Am 27.04.2022 ist es wieder soweit – Ihr alle dürft Eure Stimme abgeben, um die Stufenvertretungen der JAV zu wählen.
Hiermit möchten wir euch noch einmal die wichtigsten punkte aufzeigen.
WER DARF WÄHLEN?
- alle Beschäftigten unter 18 Jahren sowie
- alle, die sich in beruflicher Ausbildung befinde
WER DARF GEWÄHLT WERDEN?
- alle Beschäftigten, die am Wahltag unter 26 Jahre alt sind oder
- sich in beruflicher Ausbildung befinden (hier gibt es keine Altersbeschränkung mehr) sowie
- Studierende der Agentur für Arbeit
WAS WIRD GEWÄHLT?
die Stufenvertretung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
- Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV)
- Bezirksjugend- und Auszubildendenvertretung (BJAV)
- örtliche Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
WIE WIRD GEWÄHLT?
- es erfolgt eine Listenwahl
- Eure Stimme könnt Ihr persönlich n Eurer Agentur für Arbeit oder
- Per Briefwahl abgeben
Achtung! Die Unterlagen zur Briefwahl müssen rechtzeitig beim Wahlvorstand angefordert werden.
Eine Anleitung zur Briefwahl findet Ihr in unserer vbba App.
Eure Stimme zählt!