Gemeinsam Zukunft gestalten… - im Arbeitgeber-Service
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Der Arbeitgeber-Service (AG-S) gilt vielen Verantwortlichen in der Bundes-agentur für Arbeit als das „Aushängeschild“ für die Vermittlung und Beratung von Unternehmen. Vielfältige Aufgaben, die den Erfolg und den Bestand der BA sichern sollen, werden direkt oder indirekt dem AG-S übertragen.
„Arbeitsmarktberatung“ – mit diesem Stichwort fasst der Servicekompass die aktuellen und künftigen Schwerpunkte der täglichen Arbeit zusammen. Die Mitarbeitenden sollen Kontakte zu Unternehmen pflegen, deren Personalbedarf decken, professionelle Beratung zu den Themen der Zukunft (z.B. „Strukturwandel durch Digitalisierung“) und vor allem der Beschäftigtenqualifizierung leisten, Programme und Förderleistungen für beide Rechtskreise umsetzen, Netzwerke aufbauen, Veranstaltungen und Messen durchführen und als Partner und „Türöffner“ für die Beraterinnen und Berater vor/im Erwerbsleben dienen. Die Arbeitsmarktberatung ist sehr zeitintensiv, bei erhoffter und erwünschter Steigerung der Inanspruchnahme muss perspektivisch geprüft werden, ob die Personaldecke für alle Aufgaben wirklich reicht.
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Gemeinsam Zukunft gestalten… - im Operativen Service
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„Raus aus dem ständigen Krisenmodus!“
Zu den wenigen positiven Aspekten der Pandemie und den sich anschließenden Krisen gehört (neben einer völlig neuen Sichtweise auf das Thema Homeoffice/ Mobilarbeit) die Erkenntnis, dass die Fokussierung auf die „Beratungsagentur“ zu eindimensional ausgelegt war.
Gerade in den Ausnahmesituationen hat sich gezeigt, dass die schnelle und passgenaue Auszahlung von Geldleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts weiterhin eine Kernaufgabe der BA ist und bleiben wird.
Jede erfahrene Vermittlungsfachkraft wird bestätigen, dass das modernste Beratungskonzept oder das beste Angebot zur Qualifizierung bei keinem Kunden zum Erfolg führen wird, solange er noch nicht weiß, wie er die nächste Miete bezahlen soll. Das sog. Kundenversprechen, also die rechtzeitige Bewilligung und Zahlbarmachung des Arbeitslosengeldes konnte nur durch den großen Einsatz der Kolleginnen und Kollegen (oft auch im Rahmen von Überstunden) in den meisten Operativen Services fast immer gehalten werden.
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Tarif. Machen wir!
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Gehalts- und Besoldungserhöhung ab 1. März 2024
In der letztjährigen Einkommensrunde mit der BA hat die Tarifkommission des dbb beamtenbund und tarifunion unter maßgeblicher Beteiligung der vbba für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine deutliche Erhöhung der Festgehälter und Funktionsstufen erreicht – nahtlos im Anschluss an die Zahlung der Inflationsausgleichprämie bis Februar 2024.
Die Festgehälter erhöhen sich ab 1. März 2024 zunächst um 200 Euro und darauf aufsetzend noch einmal um 5,5 Prozent. In dieser Kombination sorgt der 200 Euro-Festbetrag dafür, dass Kolleginnen und Kollegen in den niedrigeren Tätigkeitebenen eine prozentual höhere Einkommensanpassung erhalten, als in höheren Tätigkeitsebenen (soziale Komponente). Tabellenerhöhungen unter 340 Euro werden auf 340 Euro erhöht.
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